AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

1.1       Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch isarot.

 

1.2      Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten ach für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

 

1.3      Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlchen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber isarot oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

 

1.4      Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von isarot ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch isarot den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.

 

1.5      Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings, einer Hochzeitsreportage oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

 

 

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1      "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.).

 

2.2      Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von isarot vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichenden Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

 

2.3      Mit Ausnahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.

 

2.4      Gegenstand der Beauftragung von isarot durch einen Kunden kann beispielsweise eine Hochzeitsreportage, eine kurze Hochzeitsbegleitung, ein Paar-Shooting oder Trash-the-Dress sein.

 

 

3 Modalitäten der Leistungserbringung  -  Fotoproduktion

3.1      Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche sind diese gegenüber isarot zu äußern.

 

3.2      Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings (Hochzeit) die gewählte Lokalität / Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert / gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

 

 

3.3      für den Fall, dass isarot einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

 

3.4      Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-Up-Artist, Assistenten, Second-Shooter) mit hinzuzuziehen, ist isarot berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen isarot und dem Dritten zustande.

 

3.5      Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von isarot ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesen Grundsatz abweicht ist möglich.

 

 

4 Modalitäten der Leistungserbringen  -  Überlassung von Bildmaterial

4.1      Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

 

4.2      Das Bildmaterial steht im Eigentum von isarot. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben.

 

4.3      Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern - ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen.

 

4.4      Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

 

4.5      Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder von isarot erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei isarot.

 

4.6      Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch isarot zur Verfügung gestellt werden, müssen nach Ablauf einer einmonatigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

 

 

5 Übergabe von Dokumenten

5.1      isarot behält sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.

 

5.2      isarot ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens isarot vorgelegtePräsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.

 

5.3      Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von isarot, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.

 

 

6 Stornierung von durch Kunden verbindlich gebuchten Terminen

6.1       Sobald der Kunde eine Bestätigungsmail von isarot erhalten hat, hält sich isarot diesen Termin für den Kunden frei. Er kann diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

 

6.2      Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 50% des Gesamtbetrages (Entgelte für Shooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungsmail von isarot. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von isarot einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

 

6.3      Die Stornierung des Shooting ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weiteren Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.

 

6.4     Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor dem vereinbartem Termin werden 75% des vereinnbarten Honorars fällg.

 

6.5     Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbartem Termin wird der gesamte Betrag fällig.

 

6.6     Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Shooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Shooting-Gebühr fällig.

 

 

7 Absage durch isarot - Änderung im Shooting-Ablauf

7.1       Kann isarot aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. isarot wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet isarot nicht.

 

7.2      Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, erstatten wir umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von isarot.

 

 

8 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

8.1        Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist isarot darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter, etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

 

8.2      Der Kunde (Veranstalter) hat isarot darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

 

8.3      Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information seiner Gäste und / oder isarot gegenüber, stellt der Kunde damit isarot von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

 

8.4       Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.

 

8.5      Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch isarot, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

 

8.6      Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.

 

 

9 Allgemeine Hinweise für unser Shooting

Als Kunde von isarot bitten wir Sie, folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

9.1        Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem angesetzten Termin im Fotostudio erscheinen. Verspäten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt isarot, davon im Einzelfall abzuweichen.

 

9.2       isarot übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

 

9.3       Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und Snacks) für eine Pause mitzubringen.

 

9.4      Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

 

9.5       Fotoaufnahmen - gerade solche im Outdoor-Bereich - sind nie ohne Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. isarot übernimmt hierfür keine Haftung.

 

 

10 Bearbeitung der angefertigten Bilder

10.1        Die Bilder werden grds. durch isarot etwas bearbeitet. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.

 

10.2       Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern.

 

10.3       Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen.

 

 

11 Gutscheine

Der Kunde kann bei isarot Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von isarot. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf ein (1) Jahr zeitlich nach Ausgabe begrenzt.

 

 

12 Nutzungsrecht unf Urheberrecht

12.1        isarot steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

 

12.2       Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet. Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

 

12.3       Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezwecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

 

12.4       isarot räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von isarot erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag. #

 

12.5      Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht ist isarot zu informieren. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages al Vergütung erhoben werden.

 

12.6      Bei isarot verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

 

12.7      Auf Anfrage durch isarot ist der Kunde verpflichtet, isarot Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistung zu erteilen.

 

12.8      Bei Veröffentlichungen wird der Kunde isarot wie folgt als Urheber benennen: isarot - www.isarot.com

Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesen Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren.

 

12.9      isarot ist berechtigt, die von ihm erstellten Lichtbildwerke zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet, zu veröffentlichen.

 

12.10     Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch isarot.

 

12.11      Originale und Negative bleiben im Eigentum von isarot.

 

 

13 Kundenbilder und deren Bearbeitung

13.1      Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat isarot ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

 

13.2      Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie isarot von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

 

13.3      isarot ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von isarot verstoßen. In diesem Fall ist isarot berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch isarot besteht nicht.

 

13.3      Eine Haftung von isarot für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder / Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt isarot von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

 

12.4      Sind Leistungen von isarot teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von isarot auf Vergütung unberührt.

 

14 Mitwirkungspflichten - Fristen und höhere Gewalt

14.1       Für isarot vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. isarot bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen.

 

14.2      Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch isarot setzt voraus, dass isarot sämtliche von Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens isarot nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

 

14.3       Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

 

15 Vergütungsmodalitäten

15.1        Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von isarot genannten Honorare. Als Kleinunternehmen sind wir von der Umsatzsteuer befreit.

 

15.2      Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

15.3      Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden. Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt:

  • Anreisekosten i. H. v. 0,49 € / pro angefangene Kilometer
  • Übernachtungskosten
  • Leistung & Preise

 

15.4       Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von isarot ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

 

15.5       Soweit der Kunde Leistungen von isarot in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von isarot gewährt.

 

 

16 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt

16.1        isarot ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist isarot berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

 

16.2      Die Rechnungsstellung durch isarot erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung

 

16.3      Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich isarot sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

 

16.4      Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist isarot, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

 

 

17 Übertragung des Vertrages

isarot ist berechtigt, zu Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Tei8len hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung isarots für die Leistungen bleibt unberührt.

 

 

18 Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

 

 

19 Haftung von Isarot und Verjährung

19.1        isarot haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

19.2      Im Übrigen ist die Haftung von isarot auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5-fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

 

19.3      Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von isarot und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine isarot. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i. S. d. §434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

 

19.4      isarot haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen - es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.

 

19.5      isarot haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch isarot erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine den Kunden.

 

19.6      Wird isarot von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde isarot von der Haftung frei und erstattet isarot sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von isarot bleibt hiervon unberührt.

 

19.7      Für Schäden an isarot durch den Kunden  überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von isarot auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet isarot nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

 

19.8      Isarot haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von isarot liegen.

 

19.9      Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber isarot verjähren - außer bei Vorsatz - nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

 

19.10     Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber isarot verjähren - außer bei Vorsatz - nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

 

19.11      Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von isarot sowie Dritten, die durch isarot eingeschaltet wurden.

 

 

20 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität

20.1       Die Fotografin darf die Negative bis zu 3 Jahre aufbewahren. Im Anschluss daran ist sie berechtigt, diese unwiderruflich zu löschen.

 

20.2      Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet isarot nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.

 

 

21 Schadensersatz und Vertragsstrafe

21.1      Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.V. 100% auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an isarot zu zahlen.

 

21.2      Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von isarot) Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

 

 

22 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

22.1       Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

 

22.2      isarot nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

22.3      Erfüllungsort ist Berlin. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Düsseldorf.

 

22.4      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschuss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn

  1. der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
  2. der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der europäischen Union ist.

22.5      ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäische Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

 

 

 

 

 

Stand: November 2017

Erstellt mit Hilfe von:

www.lawlikes.de